Die Landeshauptstadt Erfurt regelt die Erhebung von Elternentgelten und Verpflegungsentgelten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, kurz die Elternbeiträge für den Kindergarten nach einer neuen Entgeltordnung.
Die Entgeltordnung von Erfurt berücksichtigt die aktuelle Gesetzgebung durch das ThürKitaG und bezieht sich vorrangig auf die Einkommen der Eltern. Die Entgeltordnung der Landeshauptstadt Erfurt liegt hier zur Bezugnahme auf die aktuell in Niederorschel anstehenden Gebührenveränderung als pdf-Datei vor.
Im Hinblick auf die Gebührenstruktur von Erfurt erscheint die derzeit diskutierte pauschale Anhebung der Elternbeiträge in Niederorschel als geradezu grotesk. Schon jetzt zahlen wir mehr als die Eltern in Erfurt. Es wird nur allzu deutlich, dass eine Berechnung der Elternentgelte sich ausschließlich an den Einkommensverhältnissen der Eltern orientieren kann. Natürlich kann man Erfurt hier nicht zum direkten Vergleich heranziehen, aber zumindest eine Orientierung sollte an den Erfurter Regelungen zur Berechnung der Elternentgelte möglich sein.
Sicherlich sind die Möglichkeiten der verschiedenen Gemeinden unterschiedlich, jedoch sollte man vor dem Hintergrund der steten Abwanderung junger Menschen aus Niederorschel die Altlasten der Gemeinde nicht durch Kindergartengebühren eintreiben wollen.
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Beispiel 1 : Ein Ehepaar mit einem Bruttoeinkommen von 36.000,- € jährlich und 2 Kindern zwischen 2 und 6 Jahren
Einkommen Brutto: 3.000,- € monatlich
abzügl. Pauschbetrag in Höhe von 40% = – 1.200,- €
abzügl. Pauschbetrag für 2. Kind = – 500,- €
Das bereinigte Einkommen beträgt somit = 1.300,- €
Die Familie zahlt damit in Erfurt in ganztägiger Betreuung 80,- € für beide Kinder insgesamt.
Im Vergleich dazu würden die Eltern hier in Niederorschel bereits jetzt 185,- € also 105€ mehr zahlen !
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Beispiel 2 : Ein Ehepaar mit einem Bruttoeinkommen von 48.000,- € jährlich und 2 Kindern zwischen 2 und 6 Jahren,
Einkommen Brutto: 4.000,- € monatlich
abzügl. Pauschbetrag in Höhe von 40% = – 1.600,- €
abzügl. Pauschbetrag für 2. Kind = – 500,- €
Das bereinigte Einkommen beträgt somit = 1.900,- €
Die Familie zahlt damit in Erfurt in ganztägiger Betreuung 160,- € für beide Kinder insgesamt.
Im Vergleich dazu würden die Eltern hier in Niederorschel derzeit 185,- € also 25€ mehr zahlen !
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Beispiel 1 : Ein Ehepaar mit einem Bruttoeinkommen von 48.000,- € jährlich und 3 Kindern zwischen 2 und 6 Jahren
Einkommen Brutto: 4.000,- € monatlich
abzügl. Pauschbetrag in Höhe von 40% = – 1.600,- €
abzügl. Pauschbetrag für 2. Kind = – 500,- €
abzügl. Pauschbetrag für 3. Kind = – 500,- €
Das bereinigte Einkommen beträgt somit = 1.400,- €
Die Familie zahlt damit in Erfurt in ganztägiger Betreuung 120,- € für alle drei Kinder insgesamt.
Im Vergleich dazu würden die Eltern hier in Niederorschel bereits jetzt 255,- € also 135€ mehr zahlen !
