Jeder junge Mensch hat ein Recht auf schulische Bildung und Förderung. Das Recht wird in Thüringen nach Maßgabe des Thüringer Schulgesetzes ThürSchulG gewährleistet.
Im Land Thüringen gibt es folgende Schularten:
1. die Grundschule,
2. die Regelschule,
3. die Gemeinschaftsschule,
4. das Gymnasium,
5. die berufsbildenden Schulen,
6. das Kolleg und
7. die Förderschulen.
Bei Bedarf kann eine Gesamtschule errichtet werden, wenn daneben das Angebot an allgemeinbildenden Schulen im gegliederten Schulsystem gewährleistet ist.
